SchulÄrztin:
Dr. Gabrys
Dienstzeiten:
Mo:
8.00 – 14.00
Di-Mi:
8.00 - 13:00
Do:
08:00-10:00

Präventivmedizin war immer mein Steckenpferd und das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Jugend sind mir ein besonderes Anliegen.

Die Aufgaben der Schulärzt*innen haben sich im Laufe der Jahre sehr stark verändert. Neben der jährlichen Untersuchung der Schüler*innen zählen die Durchführung bestimmter Impfungen und natürlich Erste Hilfe zu unseren Aufgaben.

Daneben sind wir Ansprechpartner*innen für Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern in unterschiedlichsten Angelegenheiten. Immer mehr Jugendliche aber auch Eltern und Lehrer*innen wenden sich bei familiären Problemen, Fragen zu Drogen, Alkohol, Gewalt etc. an mich.

In Zusammenarbeit mit den Betroffenen, Lehrer*innen, Direktion… versuche ich zu helfen, zu vermitteln und arbeite je nach Anlassfall z.B. mit Stadtschulrat, Gesundheitsamt, Jugendamt, Polizei, dem schulpsychologischen Dienst, Behörden, Fachabteilungen und Fachärzt*innen, Beratungsstellen… zusammen.

Im Schularztzimmer kannst du alle Fragen stellen, in einem geschützten Rahmen, vertraulich und ohne Benotung. Von A-Z, von Allergie, Drogen, Gewalt, Liebeskummer, Pille, Stress, Übelkeit bis Zahnschmerz.

Bevor dir die Decke auf den Kopf fällt: Klopf doch an

Turnbefreiungen

Wer nicht mitturnen kann, kann vorerst von den Eltern eine Entschuldigung bringen.

Ab einem Ausfall von zwei Wochen oder bei häufigem Fehlen ist eine Befreiung durch die Schulärztin verpflichtend. Dazu ist die Bestätigung durch den behandelnden Arzt/Ärztin oder die Ambulanz mitzubringen.

Turnbefreiungen sind umgehend einzuholen. Rückwirkende Turnbefreiungen sind nicht vorgesehen!

Erkrankte
Schüler*innen

Wir versuchen Ihr Kind in der Schule so gut wie möglich zu betreuen.

Ein kranker Mensch gehört aber nicht an den Arbeitsplatz, sondern nach Hause!

Es ist wichtig, dass sich die Betroffenen erholen können, aber auch, dass die Verbreitung von Infektionskrankheiten hintan gehalten wird.

Bedenken Sie, dass kranke Schüler*innen abgeholt werden müssen. Bitte kranke Jugendliche daher nicht in die Schule schicken!

Behandlungen

Wir Schulärztinnen behandeln Ihr Kind nicht im Erkrankungsfall.

Für Diagnosen und Therapien wenden Sie sich bitte an die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.

Selbstverständlich leiste ich Erste Hilfe und versorge kleine Schrammen vor Ort.

Impfungen

Impfungen werden nach Erlass des Stadtschulrates für Wien aktuell NICHT durchgeführt.

Eventuell werden in Zukunft Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln in der 7. Schulstufe angeboten. Das Impfen mit mitgebrachten Impfstoffen ist nicht gestattet. Zur Impfung ist unbedingt der Impfpass mitzubringen.

Ohne unterschriebene Einverständniserklärung oder gegen den ausdrücklichen Wunsch des Schülers / der Schülerin wird nicht geimpft!

Jugendliche ab vollendetem 14. Lebensjahr können prinzipiell ihre Einverständnis zu einer Impfung auch gegen den Willen der Eltern geben!

Drogen

Bei Verdacht auf Suchtgift-Missbrauch durch Schüler*innen gilt der Grundsatz „Therapie statt Strafe“. Im schulischen Bereich gelten besondere Regeln und Abläufe. Nach diesen sind die Schulleitung, Schulärztin, Eltern, ev. Schulpsychologin, spezifische Einrichtung einzubeziehen.

Wenn alle Anforderungen erfüllt werden, gibt es keine behördliche Meldung. Bei einer Verweigerung erfolgt die Meldung an die Behörde (in diesem Fall MA 15).

Ausgenommen von dieser „weicheren“ Regelung ist der Handel mit Suchtgiften. Hier gilt das Suchtmittelgesetz und es ist in jedem Fall Anzeige zu erstatten!

Läuse

Leider kommt es immer wieder zum Auftreten von Läusen.

In diesem Fall wird in den betroffenen Klassen an alle ein Informationsblatt ausgeteilt.

Der Befall mit Läusen hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun, jede und jeder kann betroffen sein! Bitte gehen Sie genau so vor, wie auf dem Informationsblatt angegeben. Nur so kann die Läuseplage gestoppt werden!

Vor einem weiteren Schulbesuch müssen die Schüler*innen frei von Läusen bzw. Nissen sein!